Übergabe von Unterlagen an die Anti-Chemiewaffen-Organisation im Zusammenhang mit der Vergiftung von Alexej Nawalny

Zu welchem konkreten Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) hat die Bundesregierung vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr in München im Fall des am 20. August 2020 mutmaßlich mit einem Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe vergifteten russischen Staatsbürgers Alexej Nawalny welche Materialien (Laborergebnisse, Gewebeproben, Blutproben etc.) an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), an der auch Russland beteiligt ist, übergeben (lassen), vor dem Hintergrund der Aussage des russischen Vertreters bei der OPCW, Alexander Schulgin, dass von Berlin am 10. September 2020 noch immer keine Unterlagen übergeben worden waren (dpa vom 10. September 2020), obwohl ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums am 9. September 2020 erklärt hatte, die Testergebnisse seien an die OPCW übergeben worden (dpa vom 9. September 2020)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) am 3. September 2020 über den zweifelsfreien Nachweis einer Substanz aus der Nowitschok-Gruppe unterrichtet. Dabei wurden keine Laborergebnisse oder medizinischen Befunde übergeben.

Auf Einladung der Bundesregierung und mit dem Einverständnis der Angehörigen von Herrn Nawalny hat eine Expertenkommission im Anschluss an diese Unterrichtung der OVCW am 6. September 2020 in Berlin Proben bei Herrn Nawalny genommen, um diese entsprechend den üblichen Standards als Beweismittel zu sichern. Die Proben werden derzeit gemäß den Verfahrensregeln der Organisation durch designierte OVCW-Referenzlabore analysiert.

Das könnte dich auch interessieren …