Verwendung deutscher Rüstungstechnologie durch die saudische Luftwaffe im Jemen-Krieg

Inwieweit hat die Bundesregierung Informationen zu den Erkenntnissen des Investigativverbundes #GermanArms zur Verwendung deutscher Rüstungstechnologie wie im Rahmen des Einsatzes von Kampfjets Eurofighter und Tornado, des Tankflugzeugs Airbus A330 MRTT sowie von Fewas-Waffenstationen des deutschen Unternehmens Dynamit Nobel Defence GmbH (DND) durch die saudische Luftwaffe im JemenKrieg, wonach für einige der verwendeten Rüstungsgüter die Bundesregierung weit nach Kriegsbeginn im Jemen nach Presseberichten Ausfuhrgenehmigungen erteilt hat, obwohl gemäß den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern Lieferungen an Länder ausscheiden, die sich in bewaffneten Konflikten befinden (www.stern.de/politik/ausland/germanarms-­saudis-und-emiratis-kaempfen-im-jemen-mit-waffentechnik-aus-deutschland-8597438.html), und durch welche Maßnahmen bzw. Schritte wird die Bundesregierung bezüglich der Indizien zu den Endverbleibsverstößen ergreifen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 12. März 2019

Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland ausgeführte Rüstungsgüter an die saudi-arabische Luftwaffe vor. Grundsätzlich gilt: Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung über den Endverbleib nimmt die Bundesregierung stets sehr ernst und geht ihnen nach.

Der weitere Teil der Beantwortung wird nach sorgfältiger Abwägung, auch aufgrund nachrichtendienstlicher Vorgaben, als geheimhaltungsbedürftig eingestuft. Die erbetenen Auskünfte könnten Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes stehen. Der Schutz der Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stellt einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend seine Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Insofern könnte die Offenlegung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.

Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – GEHEIM“ eingestuft. Sie können in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.

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