Rechtshilfeersuchen Russlands in Bezug auf Alexej Nawalny

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft, das am 27. August 2020 an das Bundesamt für Justiz im Rahmen der Überprüfung in Sachen der Krankenhauseinlieferung von Alexej Nawalny gerichtet wurde, reagiert, und inwieweit wurden russische Behörden über die Untersuchungsergebnisse des Speziallabors der Bundeswehr, welches von der Charité – Universitätsmedizin Berlin – zu einer toxikologischen Untersuchung veranlasst wurde, unterrichtet (zum Beispiel angeben, wann unterrichtet wurde, Datum, welche russische Behörde durch welche deutsche Behörde unterrichtet wurde, welche Unterlagen übermittelt wurden), vor dem Hintergrund, dass dem Botschafter der Russischen Föderation bei dessen Unterrichtung durch die Bundesregierung am 2. September 2020 vermeintlich keine auf Fakten basierten Unterlagen übergeben wurden (https://russische-botschaft.ru/de/2020/09/02/kommentar-der-russischen-botschaft-indeutschland-vom-2-september-2020/)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die zuständigen deutschen Justizbehörden mit Ersuchen vom 27. August um Rechtshilfe bei einer sogenannten Voruntersuchung im Fall der Vergiftung von Alexej Nawalny gebeten. Diese Anfrage hat das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Auswärtigen Amt an die Berliner Justiz weitergeleitet. Die Berliner Justiz prüft nun, ob offensichtliche Bewilligungshindernisse vorliegen, wozu unter anderem der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten gehört.

Das Wesentliche ist jedoch: Alexej Nawalny wurde in Russland Opfer eines Verbrechens. Er wurde zweifelsfrei mit einem chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet. Über das Ergebnis der Untersuchung wurde der Botschafter der Russischen Föderation am 2. September unterrichtet.

Vor dem Hintergrund, dass die Tat in Russland begangen wurde, sind die Proben und Gegenstände, mit denen Herr Nawalny in Kontakt gekommen ist, nur dort verfügbar. Diese müssen jetzt sorgfältig untersucht werden. Die Bundesregierung erwartet, dass sich die russische Regierung zum Fall Nawalny erklärt, ihren Beitrag zur Aufklärung des Falles leistet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.

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