Vorschlag der Frente Polisario zur Lösung des Westsaharakonflikts

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der 2007 eingebrachte und von der UNO zur Kenntnis genommene Vorschlag der Polisario, auf den in den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen zur jährlichen Verlängerung der Mission MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un reférendum au Sahara occidental) verwiesen wird (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4495, Frage 4 f.) eine ernsthafte und glaubwürdige Bemühung zur Lösung des Konflikts um die durch Marokko völkerrechtswidrig besetzte Westsahara, vor dem Hintergrund, dass der französische Präsident Emmanuel Macron im Autonomieplan Marokkos für die Westsahara die einzige Grundlage sieht,
die zu einer gerechten, dauerhaften und verhandelten politischen Lösung führen wird (AFP vom 30. Juli 2024), und ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass das Westsahara betreffende Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung und das Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko unterschiedlichen völkerrechtlichen Regelungen unterliegende und daher getrennt zu betrachtende Hoheitsgebiete sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8088, Frage 1)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 8. Oktober 2024

In den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur jährlichen Verlängerung der Mission MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un reférendum au Sahara occidental), zuletzt Resolution 2703 vom 30. Oktober 2023 (https://minurso.unmissions.org/security-council-re-solutions-and-statements), wird auf den Vorschlag der Polisario aus dem Jahr 2007 verwiesen. Die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, gehen auf die Bemühungen der Parteien zu einer Lösung des Konflikts ein.

Die Bundesregierung unterstützt unverändert die Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zu einer gerechten, pragmatischen, dauerhaften und für alle Seiten annehmbaren politischen Lösung des Konflikts zu gelangen. In der Gemeinsamen Erklärung zum Deutsch-Marokkanischen Strategischen Dialog vom 28. Juni 2024 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2665268) bestätigten Deutschland und Marokko die Unumgänglichkeit der Vereinten Nationen im politischen Prozess und ihre aktive Unterstützung der Bemühungen des Persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Westsahara, Staffan de Mistura, den politischen Prozessvoranzubringen.

Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8088 hat weiterhin Gültigkeit.

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