Prüfung des möglichen Entzugs von Bundesfördermitteln für Unterzeichnende des Statements von Lehrenden an Berliner Hochschulen zum Polizeieinsatz an der FU Berlin am 3.5.2024

Wurden in die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter Leitung von Bettina Stark-Watzinger (FDP) laut einem Medienbericht erbetene Prüfung anlässlich des offenen Briefs von Hochschullehrern, der sich gegen die Räumung einer zeitweiligen pro-palästinensischen Besetzung der Berliner Freien Universität (FU) richtete, die neben der Frage, inwieweit von Seiten des BMBF ggf. förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) gegenüber kritischen Hochschullehrenden möglich sind und ob sich in dem offenen Brief strafrechtlich relevante Aussagen finden lassen, weitere Bundesministerien (Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium des Innern und für Heimat) einschließlich nachgeordneter Behörden (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst etc.) involviert, und zu welchem Ergebnis kamen diese ggf., sofern sie eine solche Prüfung vorgenommen haben, vor dem Hintergrund, dass das BMBF zu dem Ergebnis kam, dass sich der offene Brief noch im grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit bewegt, weswegen sich aus dem Brief keine weiteren Konsequenzen ergeben (https://daserste.ndr.de/panorama/Als-Reaktion-auf-Kritik-Bildungsministerium-wollte-Foerdermittel-streichen-,watzinger102.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jens Brandenburg vom 21. Juni 2024

Es wurden keine weiteren Bundesministerien einschließlich nachgeordneter Behörden in den Vorgang einbezogen.

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